| Rechtsberatung für Versicherungsangelegenheiten in Berlin und Brandenburg |
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| unabhängige Versicherungsberaterinnen nach § 34e Abs. 1 GewO |
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| Honorar
Wieviel kostet die Beratung oder Vertretung? Als Versicherungsberaterinnen verwenden wir bei der Festsetzung des Honorars die Gebührentabelle nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Ebenso besteht die Möglichkeit das Honorar frei zu vereinbaren. Vor Beauftragung prüfen wir in jedem Fall, welche Kosten überhaupt notwendig werden. So können Sie entscheiden, ob Sie eine Zusammenarbeit wünschen. Als Versicherungsberaterinnen arbeiten wir vorwiegend aufgrund langfristiger Dienstverträge und ersetzen in den Unternehmen die eigene Versicherungsabteilung - wir sind die "eingekaufte Versicherungsabteilung des Unternehmens“. Aber auch Einzelverträge sind im konkreten Fall möglich. Damit ist die Vereinbarung von Einzel-, Stunden- und Pauschalhonoraren, neben der Berechnung nach dem Streitwert möglich. Als behördlich zugelassene Versicherungsberaterinnen ist es uns untersagt, Provisionen oder Courtagen von Versicherern in Empfang zu nehmen. Nur so ist die neutrale und unabhängige Beratung gewährleistet. In Einzelfällen und nach Absprache mit der Rechtschutzversicherung wird die Rechtsberatung vom Versicherer übernommen. An behördlich zugelassene Versicherungsberater gezahlte Honorare sind teilweise steuerlich absetzbar. |
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