Rechtsberatung
für Versicherungsangelegenheiten
in Berlin und Brandenburg
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unabhängige Versicherungsberaterinnen nach § 34e Abs. 1 GewO

Hilfe im Schadenfall

Ob man richtig versichert ist, bemerkt man leider erst wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Lehnt die Versicherung die Schadensbegleichung ab, ist es als Versicherungsnehmer kaum möglich zu prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. Bis heute hat sich kaum etwas geändert an der Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen. Zudem ist jeder Fall ein Einzelfall, der individuell geprüft werden muß.

Spezialisten an Ihrer Seite! Wir vertreten Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

Damit Sie als Verbraucher nicht gegen die Rechtsabteilungen der Versicherungsgesellschaften allein dastehen, lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir prüfen außergerichtlich, ob Leistungsablehnungen gerechtfertigt sind oder die Höhe der Versicherungsleistung stimmt. Durch unsere Spezialisierung auf dem Gebiet des Versicherungsrechts haben Sie dann einen starken Partner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Im Schadenfall klug sein! Wir geben Ihnen Rat und Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen.

Oftmals ist es aber bereits sinnvoll schon vor Eintritt des Schadens um Rat zu fragen. Im Versicherungsrecht wird eigenes Verhalten im Schadenfall mit berücksichtigt, das heißt: schon kleine Fehler vor oder während der Schadenregulierung können zu Minderung der Versicherungsleistung führen. Welche Pflichten Sie nach einem Schadenfall haben, wie die Schadenanzeige auszufüllen ist und welche Fristen einzuhalten sind, kennen oftmals nur die Versicherungsgesellschaften. Aber Hand auf´s Herz, haben Sie sich schon mal bei Vertragsschluss darüber beraten lassen?

Wieviel kostet die Beratung oder Vertretung?

Als Versicherungsberaterinnen verwenden wir bei der Festsetzung  des Honorars die Gebührentabelle nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Vor Beauftragung prüfen wir, welche Kosten notwendig werden. So können Sie entscheiden, ob Sie eine Zusammenarbeit wünschen.